Weiterhin gilt: Möglichst alle Schülerinnen und Schüler sollen von zu Hause am Distanzunterricht teilnehmen und nur dann in die Schule gehen, wenn es den Eltern aus beruflichen oder aus anderen Gründen nicht möglich ist, ihre Kinder zu Hause zu betreuen.
Eltern, die eine Bescheinigung für den Distanzunterricht benötigen, um Kinderkrankentage geltend zu machen, wenden sich bitte an die Klassenlehrkraft oder das Sekretariat.